Bei der Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen der Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung sofort und im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen; versäumt er dies oder scheitert eine Beitragseinigung, entfällt der Schutz rückwirkend. Bestimmte Risiken wie versicherungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten sind ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sofort versichert, wenn Risiken nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Außerdem muss er beweisen, dass dies zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind, mit Ausnahme von Bauvorhaben, die kürzer als 1 Jahr bestehen;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit;
- Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach Vertragsabschluss ein neues Risiko entsteht, ist es zunächst sofort im Rahmen des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss dieses Risiko jedoch nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden und sich mit dem Versicherer über einen angemessenen Beitrag einigen; sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung gilt der Schutz nur bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme. Für bestimmte Risiken, etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten, greift die Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Ab wann sind neu entstehende Risiken versichert?
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Wenn der Versicherungsnehmer die Anzeige nach Aufforderung nicht innerhalb eines Monats vornimmt, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Kann der Versicherer für das neue Risiko einen zusätzlichen Beitrag verlangen?
Ja, der Versicherer darf einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung zustande, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für Autos oder berufliche Tätigkeiten?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026