Wie viel zahlt die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse maximal? Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch wenn mehrere Personen betroffen sind. Mehrere zusammenhängende Schäden gelten als ein Serienschaden, eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen, und bei Rentenzahlungen sowie Prozesskosten greifen anteilige Regelungen.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Die Versicherungssummen gelten gemäß dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn sie beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung der Entschädigungsleistung auf die vereinbarten Versicherungssummen bleibt davon unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme beziehungsweise ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung des Versicherers ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind oder mehrere zusammenhängende Schäden als ein Serienschaden gelten. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Versicherungsfall vom Schadenbetrag abgezogen. Bei Renten und bei Prozesskosten, die die Versicherungssumme übersteigen, zahlt der Versicherer nur anteilig. Verweigert der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer verlangte Erledigung, muss er den dadurch entstehenden Mehraufwand selbst tragen.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer mehr, wenn mehrere Personen mitversichert sind?
Nein. Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, auch wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Er gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Wie wirkt sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit dem festgelegten Betrag. Dieser wird auch dann abgezogen, wenn die begründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme übersteigen. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt der Versicherer auch bei kleineren Schäden ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer gewünschte Einigung ablehne?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer den dadurch entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026