Bei der Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen der Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung sofort mitversichert – zunächst bis zu 10.000.000 EUR. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, damit der Schutz bestehen bleibt.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch zusammen mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind, mit Ausnahme von Bauvorhaben, die kürzer als 1 Jahr bestehen;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit;
- Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Was bedeutet das konkret?
Kommt nach dem Abschluss des Vertrags ein neues Risiko hinzu, ist es im bestehenden Umfang zunächst sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss dieses Risiko allerdings nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung über einen angemessenen Beitrag gilt für neue Risiken eine Begrenzung von 10.000.000 EUR. Für bestimmte Risiken – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten – greift die Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort mitversichert?
Ja. Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen. Unterlässt er die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Bis zu welcher Höhe sind neue Risiken zunächst abgedeckt?
Von der Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag ist der Versicherungsschutz für neue Risiken auf 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtige Risiken (außer versicherungspflichtige Hunde), für kurzfristige Risiken unter einem Jahr (außer Bauvorhaben unter einem Jahr), für betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeiten sowie für bestimmte Geothermie-Anlagen mit Bohrung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026