Wer über die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse versichert ist, genießt für Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, sofortigen Versicherungsschutz im Rahmen der Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung. Neue Risiken sind nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen, andernfalls entfällt der Schutz rückwirkend – bis zur Einigung gilt eine Begrenzung auf 10.000.000 EUR.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch zusammen mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den Betrag von 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind, mit Ausnahme von Bauvorhaben, die kürzer als 1 Jahr bestehen;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit;
- Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht während der Vertragslaufzeit ein neues Risiko, ist es im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden; versäumt er das oder einigt man sich nicht binnen eines Monats über den angemessenen Beitrag, entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung ist die Leistung auf 10.000.000 EUR begrenzt. Bestimmte Risiken – etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen, aus beruflicher Tätigkeit oder aus Geothermie-Bohrungen – sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, automatisch mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus neu entstehenden Risiken sofort versichert.
Wie lange habe ich Zeit, ein neues Risiko dem Versicherer zu melden?
Nach Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich das neue Risiko nicht rechtzeitig melde?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Bis zu welcher Höhe besteht Schutz für ein neues Risiko vor der Beitragseinigung?
Von der Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag ist der Versicherungsschutz auf 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026