Wer als Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse in der Privathaftpflicht dauerhaft aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, bleibt für spätere Versicherungsfälle noch bis zu sechs Jahre nach dem Ausscheiden geschützt – im bisherigen Vertragsumfang, in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung. Bei Ausscheiden aus disziplinarischen Gründen oder außerordentlicher Kündigung entfällt dieser Nachhaftungsschutz.
Fällt während der Vertragsdauer das versicherte Risiko vollständig und dauerhaft weg, weil der Versicherungsnehmer aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, endet damit die Versicherung. Für Versicherungsfälle, die nach dieser Beendigung eintreten, besteht Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags wie folgt:
Der Versicherungsschutz
- gilt für die Dauer von 6 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst;
- besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Umfang des Versicherungsvertrags, der bei Beendigung der Versicherung galt. Und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt jedoch höchstens die Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet.
Versicherungsfälle, die in diesen Zeitraum fallen, werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist oder ihr außerordentlich gekündigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer dauerhaft aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und dadurch das versicherte Risiko wegfällt, endet Ihre Versicherung. Für Versicherungsfälle, die danach auftreten, sind Sie aber noch sechs Jahre lang abgesichert – im bisherigen Vertragsumfang und begrenzt durch den noch nicht verbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung. Solche späteren Fälle gelten so, als wären sie noch am letzten Tag vor Vertragsende passiert. Kein Schutz besteht bei Ausscheiden aus disziplinarischen Gründen oder nach außerordentlicher Kündigung.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst noch versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für 6 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst.
In welcher Höhe leistet die Versicherung während der Nachhaftungszeit?
Es gilt der Umfang des bei Beendigung geltenden Vertrags, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt höchstens die Versicherungssumme dieses Versicherungsjahres.
Wann greift der Nachhaftungsschutz nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist oder ihr außerordentlich gekündigt wurde.
Wie werden Versicherungsfälle in der Nachhaftungszeit zeitlich behandelt?
Sie werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026