Die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse schützt den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen, die aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson entstehen. Nicht abgesichert sind hingegen Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens. Dieser Schutz besteht:
- als Privatperson und
- nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift für die gesetzliche Haftpflicht, die einen als Privatperson im ganz normalen Alltag treffen kann. Verursacht man aus einem betrieblichen, beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Zusammenhang einen Schaden, ist das dagegen nicht über dieses Risiko abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind über dieses versicherte Risiko abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Ist auch die Haftpflicht aus meinem Beruf mitversichert?
Nein. Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt sind ausdrücklich nicht versichert.
In welcher Rolle bin ich versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht in der Eigenschaft als Privatperson.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026