Die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson ab. Nicht abgesichert sind Gefahren, die aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt entstehen.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens trifft. Gefahren, die mit einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt zusammenhängen, sind dagegen nicht mitversichert. Der Umfang richtet sich nach den weiteren Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist hier abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Sind berufliche oder betriebliche Risiken mitversichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes ist nicht versichert.
In welcher Rolle bin ich versichert?
Der Schutz besteht für Sie als Privatperson und für die Gefahren des täglichen Lebens.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026