Die Die Haftpflichtkasse Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse greift, wenn der Versicherungsnehmer als Privatperson für Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens gesetzlich haftpflichtig wird – ausdrücklich nicht jedoch für Gefahren aus Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Privatperson, wenn Sie im Alltag jemandem einen Schaden zufügen und dafür gesetzlich haften müssen. Nicht abgedeckt sind hingegen Haftpflichtansprüche, die aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt entstehen. Es zählt also die private Lebensführung, nicht die berufliche oder betriebliche Tätigkeit.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt diese Versicherung ab?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Sind berufliche oder betriebliche Tätigkeiten mitversichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes ist nicht versichert.
In welcher Rolle bin ich hier versichert?
Sie sind als Privatperson versichert, also für die Gefahren des täglichen Lebens in Ihrer privaten Lebensführung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026