Bei der Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch nur der Versicherungsnehmer ausüben, während für die Erfüllung der Obliegenheiten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich sind.
Alle Vertragsbestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, sind entsprechend auch auf die versicherte Person anzuwenden.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags gelten nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern in gleicher Weise auch für mitversicherte Personen. Die Rechte aus dem Vertrag kann allerdings ausschließlich der Versicherungsnehmer wahrnehmen. Verpflichtungen (Obliegenheiten) müssen dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person einhalten.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auch auf die versicherte Person anzuwenden.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2026