Wer ist in der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert? Je nach gewählter Tarifvariante (Familie/60 Aktiv, Paar ohne Kinder oder Single) unterscheidet sich der versicherte Personenkreis – von Partner und Kindern bis zu Eltern und Großeltern im Haushalt.
- Familie /60 Aktiv / Selbstbehalt: mitversichert sind der Ehegatte & eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Minderjährige Kinder – auch Stief-, Adoptiv- & Pflegekinder: in der Familien-Variante mitversichert.
- Volljährige Kinder bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung: in der Familien-Variante mitversichert.
- In häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende & dort polizeilich gemeldete, unverheiratete Personen (auch Kinder nach Ende der Berufsausbildung): in der Familien-Variante mitversichert.
- Eltern & Großeltern, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmers oder in einem Altenpflegeheim leben: in der Familien-Variante mitversichert.
- Paar ohne Kinder: mitversichert sind der Ehegatte & eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Single: Versicherungsschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse gibt es in verschiedenen Varianten für unterschiedliche Lebenssituationen. Bei der Familien-Variante sind neben dem Partner auch Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen Eltern und Großeltern eingeschlossen. Die Paar-Variante schützt Versicherungsnehmer und Partner, die Single-Variante nur den Versicherungsnehmer selbst.
Häufige Fragen
Wer ist in der Familien-Variante alles mitversichert?
Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung, im Haushalt lebende und dort polizeilich gemeldete unverheiratete Personen (auch Kinder nach Ende der Berufsausbildung) sowie Eltern und Großeltern, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmers oder in einem Altenpflegeheim leben.
Was deckt die Single-Variante ab?
Bei der Single-Variante gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer.
Sind volljährige Kinder mitversichert?
Ja, volljährige Kinder sind bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung mitversichert; darüber hinaus auch, wenn sie als unverheiratete Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und dort polizeilich gemeldet sind.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025