In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gibt es bestimmte Berufe, die als nicht versicherbar gelten – dazu zählen unter anderem Abrissarbeiter, Berufstaucher, Feuerwerker, Gerüstbauer, Stuntmen sowie Such- und Räumungspersonal für Munition. Hier finden Sie die vollständige Übersicht der ausgeschlossenen Tätigkeiten.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Berufe als nicht versicherbar:
- Abrissarbeiter/-helfer
- Angestellte der Bundeswehr
- Artisten/Akrobaten
- Beschäftigte im Zusammenhang mit Atomrisiken Bergführer
- Bergleute
- Berufssoldaten
- Berufstaucher
- Berufs-/Vertrags- und Lizenzsportler
- Besatzungen von Ölplattformen
- Bewachungspersonal im Personenschutz
- Brückenbauer
- Feuerwerker/Pyrotechniker
- Flugzeugbesatzungen/Drachenflieger
- Gerüstbauer
- Kaminbauer
- Kopfschlächter
- Schiffsbesatzungen
- Schornsteinfeger
- Sprengpersonal
- Stuntmen
- Such- und Räumungspersonal für Munition/explosive Stoffe
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Berufe sind mit besonders hohen Risiken verbunden. Für diese Tätigkeiten bietet die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse keinen Versicherungsschutz. Wer einen der aufgelisteten Berufe ausübt, gilt in dieser Unfallversicherung als nicht versicherbar. Die Aufstellung dient als Orientierung, welche Tätigkeiten davon betroffen sind.
Häufige Fragen
Welche Berufe sind in der Unfallversicherung nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind unter anderem Abrissarbeiter/-helfer, Angestellte der Bundeswehr, Artisten/Akrobaten, Bergleute, Berufssoldaten, Berufstaucher, Feuerwerker/Pyrotechniker, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Stuntmen sowie Such- und Räumungspersonal für Munition/explosive Stoffe. Die vollständige Liste finden Sie im Beitrag.
Sind Sportler in der Unfallversicherung versicherbar?
Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler gelten in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse als nicht versicherbar.
Gilt der Ausschluss auch für Beschäftigte im Bereich Atomrisiken oder Sprengungen?
Ja, unter anderem Beschäftigte im Zusammenhang mit Atomrisiken, Sprengpersonal, Feuerwerker/Pyrotechniker sowie Such- und Räumungspersonal für Munition und explosive Stoffe zählen zu den nicht versicherbaren Berufen.
Sind Flug- und Schiffsbesatzungen versichert?
Nein, Flugzeugbesatzungen/Drachenflieger, Schiffsbesatzungen sowie Besatzungen von Ölplattformen gelten als nicht versicherbar.