Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse lässt sich in der Unfall Einfach eine Unfallrente als gesonderte Leistung vereinbaren: Sie wird ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % vom Unfalltag an lebenslang monatlich gezahlt. Hier erfahren Sie, wie und wann die Rente fließt und welche Voraussetzungen gelten.
Die Unfallrente kann in der Unfall Einfach als gesonderte Leistung vereinbart werden. Zu einer Zahlung kommt es, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % entsteht. Die vereinbarte Summe wird in einem solchen Fall von der Haftpflichtkasse vom Unfalltag an lebenslang monatlich gezahlt.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen:
1. Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
2. Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Voraussetzungen:
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2. Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallrente ist eine zusätzliche Leistung, die Sie extra vereinbaren können. Sie greift, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung in bestimmter Höhe zurückbleibt. Ist diese Schwelle erreicht, erhalten Sie einen festen monatlichen Betrag – und zwar dauerhaft. Zur Kontrolle, ob die Voraussetzungen weiter erfüllt sind, kann eine Lebensbescheinigung verlangt werden.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % entsteht.
Wie lange wird die Unfallrente gezahlt?
Die Rente wird vom Unfalltag an lebenslang monatlich gezahlt. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem mitgeteilt wird, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 unter 50 % gesunken ist.
Wann und in welcher Höhe erfolgt die Zahlung?
Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus – in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Muss ich eine Lebensbescheinigung einreichen?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug kann eine Lebensbescheinigung angefordert werden. Senden Sie diese nicht unverzüglich zu, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
In welchem Produkt kann die Unfallrente vereinbart werden?
Die Unfallrente kann in der Unfall Einfach als gesonderte Leistung vereinbart werden.