In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse wird der Kinder-Tarif nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenentarif umgestellt – mit Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag und reduzierten Summen oder gleichen Summen und höherem Beitrag. Auch ein Wechsel von Beruf oder Beschäftigung wirkt sich auf Beitrag und Versicherungssummen aus und muss unverzüglich mitgeteilt werden.
1. Umstellung des Kinder-Tarifs
Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 9.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
2. Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. Hinweise hierzu finden Sie im Anhang zu diesen Bedingungen.
Mitteilung der Änderung:
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Auswirkungen der Änderung:
- Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
- Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind volljährig, wechselt die Unfallversicherung vom Kinder-Tarif in den Erwachsenentarif. Sie entscheiden, ob der Beitrag gleich bleiben soll (bei niedrigeren Summen) oder die Summen erhalten bleiben (bei höherem Beitrag). Ändert sich Beruf oder Beschäftigung, sollten Sie das umgehend melden, da davon Beitrag und Versicherungssummen abhängen.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif um.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie zahlen den bisherigen Beitrag bei entsprechend reduzierten Versicherungssummen, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen bei entsprechend höherem Beitrag.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Muss ich einen Berufs- oder Beschäftigungswechsel melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Wie wirkt sich eine Berufsänderung auf die Versicherungssummen aus?
Ergeben sich bei gleichem Beitrag niedrigere Summen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Ergeben sich höhere Summen, gelten diese ab Zugang Ihrer Mitteilung, spätestens nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auf Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Summen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt.