Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse richtet sich das Krankentagegeld nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem unfallbedingten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Wie die Leistung berechnet und abgestuft wird und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier.
Grundlagen für die Berechnung der Leistung aus der privaten Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind:
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich:
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel:
Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Voraussetzungen:
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, kann das Krankentagegeld einen Teil der Folgen ausgleichen. Wie viel gezahlt wird, hängt davon ab, welche Versicherungssumme Sie vereinbart haben und wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit durch den Unfall beeinträchtigt ist. Je höher die Beeinträchtigung, desto höher der Anteil des Tagegelds. Die Zahlung läuft, solange Sie ärztlich behandelt werden – aber maximal ein Jahr ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe des Krankentagegelds ab?
Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem unfallbedingten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Wie wird das Tagegeld bei teilweiser Beeinträchtigung berechnet?
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Bei 100% wird das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe gezahlt, bei einem ärztlich festgestellten Grad von 50% die Hälfte.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sein.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung ermittelt?
Er bemisst sich nach der Fähigkeit, dem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, richtet er sich nach der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten.