In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind nicht alle denkbaren Fälle abgesichert: Ausgeschlossen sind unter anderem Unfälle durch Drogenkonsum, bei vorsätzlichen Straftaten, Bandscheibenschäden oder Unfälle durch Kernenergie. Auch beim Zusammentreffen von Unfallfolgen und Krankheiten kann es zu Leistungskürzungen kommen.
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Unfälle durch Drogenkonsum
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
- Bandscheibenschäden
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts
- Unfälle durch Kernenergie
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
- Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
- Kosten für die ärztliche Heilbehandlung
- Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung deckt nicht jede Situation ab. Bestimmte Ursachen und Folgen – etwa Unfälle im Zusammenhang mit Drogen, Straftaten oder Luftfahrt sowie bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Bandscheibenschäden – sind vom Schutz ausgenommen. Kommen Unfallfolgen und bestehende Krankheiten zusammen, kann die Leistung entsprechend reduziert werden. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Unfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind zum Beispiel Unfälle durch Drogenkonsum, Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat, Bandscheibenschäden, Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts sowie Unfälle durch Kernenergie.
Sind Bandscheibenschäden versichert?
Nein, Bandscheibenschäden gehören zu den vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Fällen.
Was passiert, wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen?
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen. Dazu zählen etwa Krankheiten wie Diabetes, Gelenksarthrose oder Schlaganfall.
Sind Sachschäden wie Brille oder Kleidung abgedeckt?
Sachschäden, zum Beispiel an Brille oder Kleidung, sowie Kosten für die ärztliche Heilbehandlung zählen zu den nicht versicherten Bereichen.