Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten feste maximale Versicherungssummen – getrennt für Erwachsene und Kinder. Für Invalidität mit und ohne Progression, Unfall-Rente, Todesfall, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie die Übergangsleistung sind die jeweiligen Höchstgrenzen klar festgelegt.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Versicherungssummen:
Maximale Versicherungssumme
Erwachsene
- Invalidität ohne Progression: 1.000.000 EUR
- Invalidität 225 % Progression: 440.000 EUR
- Invalidität 350 % Progression: 280.000 EUR
- Invalidität 500 % Progression: 200.000 EUR
- Unfall-Rente -monatlich-: mind. 100,00 EUR, max. 2.500 EUR
- Todesfall: 600.000 EUR (100.000 EUR ab Vollendung des 67. Lebensjahres). Die Todesfallsumme darf jedoch nicht höher sein als die beantragte Invaliditäts-Grundsumme.
- Krankenhaustage-, Genesungsgeld: 1 ‰ aus der Invaliditäts-Grundsumme, max. 75 EUR
- Übergangsleistung (nicht möglich im Seniorentarif): 10 % der Invaliditäts-Grundsumme, max. 20.000 EUR
Kinder
- Invalidität ohne Progression: 1.000.000 EUR
- Invalidität 225 % Progression: 440.000 EUR
- Invalidität 350 % Progression: 280.000 EUR
- Invalidität 500 % Progression: 200.000 EUR
- Unfall-Rente -monatlich-: mind. 100 EUR, max. 2.500 EUR
- Todesfall: 10.000 EUR. Die Todesfallsumme darf jedoch nicht höher sein als die beantragte Invaliditäts-Grundsumme.
- Krankenhaustage-, Genesungsgeld: 1 ‰ aus der Invaliditäts-Grundsumme, max. 30 EUR
- Übergangsleistung: 10 % der Invaliditäts-Grundsumme, max. 10.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Die Tabelle nennt die höchstmöglichen Absicherungsbeträge der Unfallversicherung. Erwachsene und Kinder sind dabei getrennt aufgeführt, weil für sie unterschiedliche Höchstsummen gelten – etwa beim Todesfall oder beim Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Bei einigen Leistungen richtet sich die Höhe nach der gewählten Invaliditäts-Grundsumme.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme bei Invalidität ohne Progression?
Sowohl für Erwachsene als auch für Kinder beträgt die maximale Versicherungssumme bei Invalidität ohne Progression 1.000.000 EUR.
Wie hoch ist die maximale Todesfallsumme?
Bei Erwachsenen beträgt sie 600.000 EUR, ab Vollendung des 67. Lebensjahres 100.000 EUR. Bei Kindern beträgt sie 10.000 EUR. In allen Fällen darf die Todesfallsumme nicht höher sein als die beantragte Invaliditäts-Grundsumme.
Wie hoch kann die monatliche Unfall-Rente sein?
Die Unfall-Rente beträgt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder mindestens 100 EUR und maximal 2.500 EUR monatlich.
Ist die Übergangsleistung im Seniorentarif möglich?
Nein, die Übergangsleistung ist im Seniorentarif nicht möglich. Ansonsten beträgt sie 10 % der Invaliditäts-Grundsumme, bei Erwachsenen max. 20.000 EUR und bei Kindern max. 10.000 EUR.
Wie hoch ist das Krankenhaustage- und Genesungsgeld?
Es beträgt 1 ‰ aus der Invaliditäts-Grundsumme – bei Erwachsenen max. 75 EUR und bei Kindern max. 30 EUR.