Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet je nach Tarif beitragsfreie Leistungen für Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen und Kurkostenbeihilfe – von festen Höchstgrenzen bis hin zu Leistungen ganz ohne Begrenzung.
Einfach Komplett
- Bergungs- und Transportkosten: ohne Begrenzung
- Kosmetische Operationen: ohne Begrenzung
- Kurkostenbeihilfe: ohne Begrenzung
Einfach Besser
- Bergungs- und Transportkosten: bis 500.000 EUR
- Kosmetische Operationen: bis 500.000 EUR
- Kurkostenbeihilfe: bis 500.000 EUR
Einfach Gut
- Bergungs- und Transportkosten: bis 100.000 EUR
- Kosmetische Operationen: bis 100.000 EUR
- Kurkostenbeihilfe: bis 100.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Beitragsfreie Leistungen sind in der Unfallversicherung bereits enthalten, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag anfällt. Welche Höchstsummen für Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen und Kurkostenbeihilfe gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif. Im umfangreichsten Tarif gibt es diese Leistungen sogar ganz ohne betragliche Begrenzung.
Häufige Fragen
Welche beitragsfreien Leistungen sind in der Unfallversicherung enthalten?
Enthalten sind Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe. Die jeweiligen Grenzen hängen vom gewählten Tarif ab.
In welchem Tarif gibt es diese Leistungen ohne Begrenzung?
Im Tarif Einfach Komplett gelten Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen und Kurkostenbeihilfe jeweils ohne Begrenzung.
Welche Höchstsumme gilt im Tarif Einfach Besser?
Im Tarif Einfach Besser sind Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen und Kurkostenbeihilfe jeweils bis 500.000 EUR abgedeckt.
Wie hoch sind die Leistungen im Tarif Einfach Gut?
Im Tarif Einfach Gut gelten Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen und Kurkostenbeihilfe jeweils bis 100.000 EUR.