Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sorgt die vereinbarte Dynamik dafür, dass Versicherungssummen und Beiträge jährlich um 5 % steigen – doch es gelten klare Altersgrenzen und Höchstleistungen, ab denen die Dynamik nicht vereinbart werden kann oder wieder entfällt.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
- Bei Vereinbarung der Dynamik werden die Versicherungssummen – mit Ausnahme der Beträge für Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurbeihilfe und Hilfe-Paket sowie die anderen in den Besonderen Bedingungen genannten zusätzlichen kostenfreien Leistungen – und die Beiträge jährlich um 5 % erhöht.
Die Dynamik kann nicht vereinbart werden, wenn:
- die zu versichernde Person bei Antragstellung das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- die Höchstleistung bei Vollinvalidität 950.000 EUR übersteigt.
Eine vereinbarte Dynamik entfällt:
- mit dem vollendeten 67. Lebensjahr des/der Versicherten,
- wenn die Höchstleistung bei Vollinvalidität (ohne Progression) 1.000.000 EUR übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Dynamik ist ein automatischer Anpassungsmechanismus: Statt selbst regelmäßig die Absicherung zu überprüfen, steigen Versicherungssummen und Beiträge jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Damit soll der Schutz mit der Zeit Schritt halten. Bestimmte Zusatzleistungen sind von dieser Erhöhung ausgenommen. Außerdem greift die Dynamik nur innerhalb festgelegter Alters- und Leistungsgrenzen.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen Versicherungssummen und Beiträge bei der Dynamik?
Bei Vereinbarung der Dynamik werden die Versicherungssummen und die Beiträge jährlich um 5 % erhöht.
Welche Leistungen sind von der Erhöhung ausgenommen?
Ausgenommen sind die Beträge für Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurbeihilfe und Hilfe-Paket sowie die anderen in den Besonderen Bedingungen genannten zusätzlichen kostenfreien Leistungen.
Wann kann die Dynamik nicht vereinbart werden?
Die Dynamik kann nicht vereinbart werden, wenn die zu versichernde Person bei Antragstellung das 67. Lebensjahr vollendet hat oder wenn die Höchstleistung bei Vollinvalidität 950.000 EUR übersteigt.
Wann entfällt eine bereits vereinbarte Dynamik?
Eine vereinbarte Dynamik entfällt mit dem vollendeten 67. Lebensjahr des/der Versicherten oder wenn die Höchstleistung bei Vollinvalidität (ohne Progression) 1.000.000 EUR übersteigt.