Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse lässt sich in der Produktlinie Einfach Komplett um die Klausel „Schmerzensgeld“ erweitern und leistet dann bei zahlreichen Frakturen, Band- und Sehnen-Rupturen, Verbrennungen sowie inneren Verletzungen – die Höhe richtet sich nach Schmerzensgeldtabelle und vereinbarter Versicherungssumme.
Zusätzlich zu den leistungsstarken Komponenten der Unfall Einfach kann der Versicherungsschutz in der Produktlinie Einfach Komplett um die Klausel „Schmerzensgeld“ erweitert werden.
Bei Vereinbarung wird für eine Vielzahl an Frakturen, Band- und Sehnen-Rupturen, Verbrennungen und inneren Verletzungen geleistet.
Die Höhe der Leistung richtet sich dabei nach:
- dem in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsatz
- der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme für das Schmerzensgeld
Was bedeutet das konkret?
Wer die Unfallversicherung in der Produktlinie Einfach Komplett abschließt, kann eine zusätzliche Klausel für Schmerzensgeld hinzunehmen. Kommt es zu bestimmten Verletzungen wie Brüchen, Rupturen von Bändern und Sehnen, Verbrennungen oder inneren Verletzungen, gibt es eine Leistung. Wie hoch diese ausfällt, ergibt sich aus einer Tabelle mit festgelegten Prozentsätzen in Verbindung mit der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wie lässt sich die Schmerzensgeld-Leistung vereinbaren?
Der Versicherungsschutz kann in der Produktlinie Einfach Komplett um die Klausel „Schmerzensgeld“ erweitert werden.
Für welche Verletzungen wird geleistet?
Geleistet wird für eine Vielzahl an Frakturen, Band- und Sehnen-Rupturen, Verbrennungen und inneren Verletzungen.
Wonach richtet sich die Höhe der Leistung?
Die Höhe richtet sich nach dem in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsatz und der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme für das Schmerzensgeld.
Gehört die Schmerzensgeld-Klausel automatisch dazu?
Nein, sie ist eine Erweiterung zusätzlich zu den Komponenten der Unfall Einfach und muss vereinbart werden.