Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet einen beitragsfreien Vorsorgeschutz bei wichtigen Lebensereignissen: Nach einer Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, für Neugeborene und adoptierte Kinder sowie beim Bau oder Kauf von Wohneigentum sind Sie automatisch abgesichert – ganz ohne gesonderten Antrag.
1. Vorsorgeversicherung bei Eheschließung oder eingetragener Lebensgemeinschaft
Eine Heirat ist ein freudiges Ereignis. Zu bedenken gibt es in dieser Zeit vieles und nicht immer wird frühzeitig daran gedacht, ob der neue Ehepartner einen ausreichenden Versicherungsschutz hat.
Sollte der neue Ehepartner weder bei der Haftpflichtkasse noch bei einer anderen Gesellschaft über eine private Unfall-Versicherung versichert sein, ist er in der Unfall Einfach (ausgenommen Unfallschutz Einfach Gut) für drei Monate beitragsfrei mitversichert.
2. Vorsorgeversicherung für Neugeborene
Eltern denken sicher nach der Geburt ihres Babys oder bei einer Adoption eines Kindes nicht zuerst an dessen Unfallversicherungsschutz. Dennoch ist es wichtig, dass der junge Mensch ebenfalls gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert ist.
Aus diesem Grund sind Neugeborene und adoptierte Kinder auch ohne gesonderte Beantragung in der Unfall Einfach (ausgenommen Unfallschutz Einfach Gut) für mindestens drei Monate beitragsfrei mitversichert.
3. Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf von Eigenheimen
Durch den Bau oder den Kauf eines selbst genutzten Wohneigentums verändert sich oftmals die finanzielle Situation. Es muss z. B. ein Kredit aufgenommen werden, der monatliche Zahlungsverpflichtungen auslöst.
Wird eine Person bei einem Unfall durch schwere Verletzungen ganz oder zeitweise erwerbsunfähig, können hier finanzielle Nöte entstehen. Nicht immer beachtet man diese geänderte Situation im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Unfallsummen.
Die Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf von Eigenheimen soll diese Bedarfsänderung auch ohne eine beantragte Summenerhöhung auffangen. Gezahlt werden die festgesetzten Beträge, wenn eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen fällig wird.
Beispiel
Herr Zahn ist als Internethändler selbstständig tätig. Er hat keine Angestellten. Aufgrund eines Motorradunfalls muss ihm ein Fuß amputiert werden. Wegen der schweren Verletzung ist er sechs Monate nicht in der Lage, seinen Internethandel weiter zu betreiben. Einnahmen fallen in dieser Zeit zu 100 % aus.
Die Darlehensraten, die er wegen des Kaufs einer Eigentumswohnung vor zwei Jahren zu begleichen hat, werden jedoch weiter fällig. In sechs Monaten fallen 4.500 EUR an. Durch die Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf von Eigenheimen erhält er von der Haftpflichtkasse eine Einmalzahlung von 24.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei wichtigen Veränderungen im Leben springt die Vorsorgeversicherung automatisch ein, ohne dass Sie extra einen Antrag stellen müssen. Ob nach einer Hochzeit, bei einem neuen Familienmitglied oder beim Schritt in die eigenen vier Wände – der Unfallschutz passt sich Ihrer neuen Lebenssituation an und hilft, finanzielle Lücken zu überbrücken.
Häufige Fragen
Ist mein neuer Ehepartner nach der Heirat automatisch mitversichert?
Wenn der neue Ehepartner weder bei der Haftpflichtkasse noch bei einer anderen Gesellschaft eine private Unfall-Versicherung hat, ist er in der Unfall Einfach (ausgenommen Unfallschutz Einfach Gut) für drei Monate beitragsfrei mitversichert.
Muss ich mein Neugeborenes gesondert anmelden?
Nein. Neugeborene und adoptierte Kinder sind auch ohne gesonderte Beantragung in der Unfall Einfach (ausgenommen Unfallschutz Einfach Gut) für mindestens drei Monate beitragsfrei mitversichert.
Was leistet die Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf von Eigenheimen?
Sie fängt die geänderte finanzielle Situation durch Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum auch ohne beantragte Summenerhöhung auf. Gezahlt werden die festgesetzten Beträge, wenn eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen fällig wird.
Wie hoch kann die Leistung beim Kauf von Wohneigentum ausfallen?
Im dargestellten Beispiel erhält der Versicherte nach einer schweren Verletzung eine Einmalzahlung von 24.000 EUR durch die Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf von Eigenheimen. Die genaue Höhe richtet sich nach den festgesetzten Beträgen.