Die Haftpflichtkasse übernimmt in der Unfallversicherung im Tarif Einfach Komplett nachgewiesene Kosten bis 1.500 EUR für ausgewählte Hilfsmittel, die durch ein Unfallereignis notwendig werden – etwa Rollstuhl oder Krücken nach einem Unfall. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann geleistet wird.
Nicht selten sind Menschen nach Unfallereignissen auf verschiedene Hilfsmittel angewiesen, deren Kosten von einem Sozialversicherungsträger nicht immer in voller Höhe übernommen werden.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Der Tarif Einfach Komplett der Haftpflichtkasse übernimmt daher nachgewiesene Kosten bis 1.500 EUR für ausgewählte Hilfsmittel, die wegen durch ein Unfallereignis hervorgerufene Gesundheitsschädigungen innerhalb von 3 Jahren vom Unfalltag an gerechnet notwendig werden.
Beispiel
Während einer Klettertour in den Alpen erleidet Frau Rehmer einen Unfall und bricht sich dabei beide Beine. Nach der Operation kann sie sich mehrere Wochen nur mithilfe eines Rollstuhls fortbewegen und ist auch danach noch einige Zeit auf Krücken angewiesen. Der Unfallschutz Einfach Komplett leistet in diesem Fall bis zu 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder Krücken angewiesen sind, können diese Kosten mit dem Tarif Einfach Komplett bis zu einer bestimmten Höhe erstattet werden. Wichtig ist, dass das Hilfsmittel wegen einer durch den Unfall verursachten Gesundheitsschädigung notwendig wird und dies innerhalb der genannten Frist ab dem Unfalltag geschieht. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Hilfsmittel erstattet?
Der Tarif Einfach Komplett der Haftpflichtkasse übernimmt nachgewiesene Kosten bis 1.500 EUR für ausgewählte Hilfsmittel.
Innerhalb welcher Frist müssen die Hilfsmittel notwendig werden?
Die Hilfsmittel müssen innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, notwendig werden.
Wann besteht überhaupt Anspruch auf die Leistung?
Ein Anspruch besteht für ausgewählte Hilfsmittel, die wegen durch ein Unfallereignis hervorgerufene Gesundheitsschädigungen notwendig werden.
Sind Rollstuhl und Krücken nach einem Unfall abgedeckt?
Im genannten Beispiel bricht sich Frau Rehmer bei einem Unfall beide Beine und ist auf Rollstuhl und Krücken angewiesen. Der Unfallschutz Einfach Komplett leistet in diesem Fall bis zu 1.500 EUR.