Bei der Haftpflichtkasse übernimmt das Hilfe-Paket der Unfallversicherung nach einem Unfall die Kosten für Alltagsleistungen wie Hausnotruf, Menüservice, Wohnungsreinigung, Einkäufe und Fahrdienste – erbracht für die Dauer der Hilfebedürftigkeit, längstens sechs Monate.
Tritt durch einen Unfall eine Hilfebedürftigkeit der versicherten Person ein, übernimmt die Haftpflichtkasse bei Vereinbarung des Hilfe-Pakets die Kosten für zahlreiche Leistungen, die zur Bewältigung des täglichen Alltags anfallen.
Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufigen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
Zu den versicherbaren Leistungen zählen z.B.:
- ein Hausnotrufdienst
- Menüservice
- Wohnungsreinigung
- Besorgungen und Einkäufe
- Fahrdienst zu Ärzten, zur Krankengymnastik/Therapie
- zahlreiche organisatorische Leistungen
Die Leistungen werden für die Dauer der Hilfebedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate nach dem Unfallereignis oder der Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung.
Beispiel
Nach einem schweren Ski-Unfall, bei dem sich Herr Schwarz u.a. Brüche an Armen und Beinen zuzieht, benötigt er für mehrere Wochen Hilfe bei der Bewältigung seines täglichen Alltags. Durch die Vereinbarung des Hilfe-Pakets bestellt die Haftpflichtkasse einen Dienstleister, der durch ein Erstgespräch mit Herrn Schwarz zunächst dessen Hilfs- und Pflegebedürftigkeit erörtert und im Anschluss wichtige Unterstützungstätigkeiten im Haushalt und bei der Versorgung von Herrn Schwarz übernimmt. Somit kann sich Herr Schwarz voll auf seine körperliche Genesung konzentrieren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall Ihren Alltag vorübergehend nicht mehr allein bewältigen können, sorgt das Hilfe-Paket dafür, dass praktische Unterstützung organisiert und bezahlt wird. Dazu gehört etwa Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Fahrten zum Arzt. So können Sie sich in Ruhe auf Ihre Genesung konzentrieren. Diese Hilfe gibt es so lange, wie Sie darauf angewiesen sind – höchstens jedoch für einen begrenzten Zeitraum nach dem Unfall.
Häufige Fragen
Wann greift das Hilfe-Paket der Unfallversicherung?
Das Hilfe-Paket greift, wenn durch einen Unfall eine Hilfebedürftigkeit der versicherten Person eintritt. Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie für häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
Welche Leistungen sind im Hilfe-Paket versicherbar?
Versicherbar sind z.B. ein Hausnotrufdienst, Menüservice, Wohnungsreinigung, Besorgungen und Einkäufe, ein Fahrdienst zu Ärzten sowie zur Krankengymnastik/Therapie und zahlreiche organisatorische Leistungen.
Wie lange werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden für die Dauer der Hilfebedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate nach dem Unfallereignis oder der Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung.
Wer übernimmt die Kosten für die Unterstützungsleistungen?
Bei Vereinbarung des Hilfe-Pakets übernimmt die Haftpflichtkasse die Kosten für die Leistungen, die zur Bewältigung des täglichen Alltags anfallen.