In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind Vergiftungen durch ausströmende Gase und Dämpfe, Nahrungsmittelvergiftungen sowie – je nach Produktlinie – auch Nahrungsmittelallergien und Vergiftungen durch Pflanzen mitversichert. Erfahren Sie, welche Leistungen die Linien Unfall Einfach, Einfach Besser und Einfach Komplett bieten und wie der Schutz für Kinder erweitert ist.
Ob Vergiftungen infolge ausströmender Gase und Dämpfe immer den Unfallbegriff erfüllen, ist pauschal nicht zu beurteilen.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Um für den Kunden jedoch Klarheit zu schaffen, sind diese in der Unfall Einfach mit aufgenommen.
- In der Produktlinie Einfach Komplett sind sie sogar auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
- Im Unfallschutz Einfach Komplett gelten darüber hinaus auch Vergiftungen durch das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe als mitversichert.
Beispiel
Herr Krause ist Maler und lackiert an einem heißen Tag die Türen und Fenster einer Dachwohnung. Durch die freigesetzten Gase und Dämpfe wird ihm nach ein paar Stunden übel und er wird ohnmächtig. Er muss mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und behandelt werden.
Nahrungsmittelvergiftungen
Vergiftungen infolge einer Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen sind im Rahmen der AUB ausgeschlossen. Diese Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sind in der Unfall Einfach mitversichert.
Erweiterter Schutz nach Produktlinie:
- Nach der Produktlinie Unfall Einfach Komplett sind sogar Nahrungsmittelallergien mitversichert.
- Auch Vergiftungen durch Pflanzen sind mitversichert, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, solange deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.
- Für Kinder bis 14 Jahre sind nach der Produktlinie Einfach Besser weiter Vergiftungen bzw. Verätzungen mitversichert.
- Nach der Produktlinie Einfach Komplett sogar bis zum Alter 18 Jahre.
Beispiel
Herr Heinrich ist Schreiner. Nach längeren Schleifarbeiten will er einen großen Schluck Mineralwasser zu sich nehmen. Dabei greift er leider zu einer Flasche, in der eine Chemikalie aufbewahrt wird. Die Folge ist eine schwere Vergiftung.
Was bedeutet das konkret?
Vergiftungen zählen nicht automatisch als Unfall. Die Haftpflichtkasse hat sie deshalb ausdrücklich in ihre Unfallversicherung aufgenommen – sowohl Vergiftungen durch Gase und Dämpfe als auch durch verschluckte feste oder flüssige Stoffe. Je nachdem, welche Produktlinie gewählt ist, reicht der Schutz weiter, etwa auf Nahrungsmittelallergien, Pflanzenvergiftungen oder einen längeren Zeitraum der Einwirkung. Für Kinder gibt es je nach Linie einen bis zu einem höheren Alter geltenden Schutz.
Häufige Fragen
Sind Vergiftungen durch Gase und Dämpfe mitversichert?
Ja. Sie sind in der Unfall Einfach mit aufgenommen. In der Produktlinie Einfach Komplett gilt der Schutz sogar, wenn der Versicherte den Einwirkungen bis zu 7 Tagen ausgesetzt war, und umfasst auch das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe.
Sind Nahrungsmittelvergiftungen abgesichert?
Ja. Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sind in der Unfall Einfach mitversichert, obwohl sie im Rahmen der AUB grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Sind Nahrungsmittelallergien mitversichert?
Nach der Produktlinie Unfall Einfach Komplett sind sogar Nahrungsmittelallergien mitversichert.
Sind Vergiftungen durch Pflanzen abgedeckt?
Ja. Mitversichert sind Vergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden – solange deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.
Wie sind Kinder bei Vergiftungen und Verätzungen abgesichert?
Für Kinder bis 14 Jahre sind nach der Produktlinie Einfach Besser Vergiftungen bzw. Verätzungen mitversichert, nach der Produktlinie Einfach Komplett sogar bis zum Alter 18 Jahre.