Mit der Übergangsleistung der Haftpflichtkasse überbrücken Sie den Finanzbedarf bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung: Sind Sie unfallbedingt über sechs Monate zu mindestens 50 Prozent in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, wird die vereinbarte Versicherungssumme als fester Kapitalbetrag ausgezahlt.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Um den Finanzbedarf bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden.
Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag. Er wird fällig, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist. Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Beispiel
Herr Arndt ist Kraftfahrzeugmechaniker. Er erleidet bei einem Unfall eine Ellenbogenfraktur. Die notwendige Operation ist erfolgreich. Danach werden Reha-Maßnahmen in Form von Physiotherapie und Krankengymnastik durchgeführt.
Nach sechs Monaten kann Herr Arndt seiner Tätigkeit allerdings immer noch zu weniger als 50 % nachgehen. Er macht seinen Leistungsanspruch bei seiner Versicherung geltend und bekommt die vereinbarte Übergangsleistung von der Haftpflichtkasse ausgezahlt.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen:
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Voraussetzungen
1. Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung ist eine zusätzlich vereinbarte Absicherung, die Ihnen finanziell hilft, bis über eine dauerhafte Invalidität entschieden ist. Wenn Sie nach einem Unfall über einen längeren Zeitraum erheblich in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, erhalten Sie einen festen Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Summe. Wichtig ist, dass Sie die Beeinträchtigung rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest melden.
Häufige Fragen
Was ist die Übergangsleistung in der Unfallversicherung?
Die Übergangsleistung ist ein fester Kapitalbetrag, der den Finanzbedarf bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung überbrückt. Sie wird fällig, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen über einen bestimmten Zeitraum erheblich in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung ausgezahlt?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Übergangsleistung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein. Die Beeinträchtigung muss, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate andauern.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung geltend machen?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Das heißt, Sie teilen mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt sich ein Versäumnis der Frist entschuldigen.