Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse wird aufgrund bestimmter schwerer Verletzungen eine Sofortleistung fällig. So lässt sich ein frühzeitig entstehender finanzieller Bedarf abdecken – etwa bei Querschnittslähmung, Erblindung oder schweren Verbrennungen.
Aufgrund von bestimmten schweren Verletzungen wird eine Sofortleistung fällig. Hiermit kann ein frühzeitig entstehender finanzieller Bedarf abgedeckt werden.
Beispiel 1
Herr Schmidt stürzt so unglücklich von einer Leiter, dass sein Rückenmark geschädigt wird. Diese Verletzung führt zu einer Querschnittslähmung.
Beispiel 2
Bei einem Verkehrsunfall platzt die Windschutzscheibe und die Glassplitter verletzen beide Augen von Herrn Bauer so sehr, dass er auf beiden Augen erblindet.
Beispiel 3
Frau Kramer hat einen Unfall und kann sich gerade noch aus dem bereits brennenden Fahrzeug befreien. Allerdings hat sie bereits Verbrennungen II. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche erlitten.
Was bedeutet das konkret?
Bei besonders schweren Verletzungen zahlt die Unfallversicherung eine Sofortleistung aus. Der Gedanke dahinter: Nach einem schweren Unfall entstehen oft schnell Kosten. Die Sofortleistung soll diesen frühzeitigen finanziellen Bedarf abfedern. Die Beispiele – Querschnittslähmung, Erblindung auf beiden Augen und schwere Verbrennungen von mehr als 30 % der Körperoberfläche – veranschaulichen, welche Art von schweren Verletzungen gemeint ist.
Häufige Fragen
Wofür ist die Sofortleistung gedacht?
Mit der Sofortleistung kann ein frühzeitig entstehender finanzieller Bedarf abgedeckt werden.
Wann wird die Sofortleistung fällig?
Die Sofortleistung wird aufgrund von bestimmten schweren Verletzungen fällig.
Welche Verletzungen gelten als Beispiele?
Als Beispiele genannt sind eine Querschnittslähmung durch eine Rückenmarkschädigung, die Erblindung auf beiden Augen sowie Verbrennungen II. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche.
Zählen Verbrennungen zu den schweren Verletzungen?
Ja, im Beispiel gelten Verbrennungen II. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche als schwere Verletzung, die zur Sofortleistung führt.