Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse schützt ein Helm bei vielen Sportarten vor schweren Kopfverletzungen – und wird belohnt: Wer beim Unfall nachweislich einen geeigneten Helm trägt, erhält über den Unfallschutz Einfach Komplett eine erhöhte Invaliditätsleistung.
Das Tragen eines Helms kann bei vielen Sportarten schwerwiegende Verletzungen durch Unfälle abwenden. Hierzu zählen Sportarten wie:
- Skifahren
- Fahrradfahren
- Skaten
- Inlinern
- Reiten
Sollte es bei sportlichen Aktivitäten trotzdem zu einer unfallbedingten Kopfverletzung kommen, erhöht die Haftpflichtkasse über den Unfallschutz Einfach Komplett die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 % (max. 100.000 EUR), wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wer bei bestimmten sportlichen Aktivitäten einen geeigneten Helm trägt und sich dabei trotzdem am Kopf verletzt, profitiert von einer höheren Absicherung. Die Leistung im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung fällt dann größer aus, weil die zugrunde liegende Summe aufgestockt wird. Voraussetzung ist, dass der Helm zum Zeitpunkt des Unfalls nachweislich getragen wurde.
Häufige Fragen
Was regelt die Helmklausel in der Unfallversicherung?
Sie erhöht die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 % (max. 100.000 EUR), wenn bei einer unfallbedingten Kopfverletzung nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde.
Bei welchen Sportarten ist ein Helm sinnvoll?
Ein Helm kann bei vielen Sportarten schwerwiegende Verletzungen abwenden, etwa beim Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern oder Reiten.
Welche Voraussetzung muss für die erhöhte Leistung erfüllt sein?
Zum Unfallzeitpunkt muss nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen worden sein.
Über welchen Schutz gilt die Helmklausel?
Die Erhöhung der Grundsumme für die Invaliditätsleistung erfolgt über den Unfallschutz Einfach Komplett der Haftpflichtkasse.