Das Genesungsgeld in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt zusätzlich zum Krankenhaustagegeld – nach vollstationärer Behandlung ebenso wie bei einer ambulanten unfallbedingten Operation. Zwei Beispiele zeigen, wie sich die Leistung im Unfallschutz Einfach Komplett konkret berechnet.
Genesungsgeld leisten wir in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.5 AUB 2014 hatte.
Bei der Haftpflichtkasse ist das Genesungsgeld bei Abschluss des Krankenhaustagegeldes generell mitversichert. Der Unfallschutz Einfach Komplett kommt 750 Tage dafür auf.
Beispiel 1
Frau Braun hatte einen schweren Autounfall und liegt seitdem 200 Tage stationär im Krankenhaus. Sie hat im Unfallschutz Einfach Komplett ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 10 EUR abgeschlossen.
Sie erhält nun folgende Leistung nach dem Unfallschutz Einfach Komplett:
- 200 x 10 EUR Krankenhaustagegeld = 2.000 EUR
- 200 x 10 EUR Genesungsgeld = 2.000 EUR
- Auszahlung = 4.000 EUR
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, leisten wir das Genesungsgeld pauschal für 3 Tage. Nach dem Unfallschutz Einfach Komplett sogar für 7 Tage.
Beispiel 2
Bei einem Sturz hat sich Herr Reder den rechten Unterarm gebrochen. Es ist keine stationäre Behandlung notwendig, sondern er kann damit bei seinem Arzt ambulant operiert und versorgt werden. Über seinen Unfallschutz Einfach Komplett hat er ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 10 EUR vereinbart.
So erhält er auch bei der ambulanten Operation eine Leistung nach dem Unfallschutz Einfach Komplett:
- 7 x 10 EUR Krankenhaustagegeld = 70 EUR
- 7 x 10 EUR Genesungsgeld = 70 EUR
- Auszahlung = 140 EUR
Was bedeutet das konkret?
Das Genesungsgeld ist eine Zusatzleistung, die parallel zum Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Nach einem stationären Aufenthalt gibt es das Genesungsgeld für ebenso viele Tage und in derselben Höhe wie das Krankenhaustagegeld. Auch bei einer ambulanten Operation nach einem Unfall wird ein pauschaler Betrag gezahlt. Im Ergebnis verdoppelt sich die Tagesleistung, da Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld zusammen ausgezahlt werden.
Häufige Fragen
In welcher Höhe wird das Genesungsgeld gezahlt?
Das Genesungsgeld wird in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.5 AUB 2014 hatte.
Muss ich das Genesungsgeld zusätzlich abschließen?
Nein. Bei der Haftpflichtkasse ist das Genesungsgeld bei Abschluss des Krankenhaustagegeldes generell mitversichert.
Für wie viele Tage kommt der Unfallschutz Einfach Komplett auf?
Der Unfallschutz Einfach Komplett kommt für 750 Tage für das Genesungsgeld auf.
Gibt es Genesungsgeld auch bei einer ambulanten Operation?
Ja. Bei einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation wird das Genesungsgeld pauschal für 3 Tage geleistet, nach dem Unfallschutz Einfach Komplett sogar für 7 Tage.
Wie hoch ist die Auszahlung nach einer ambulanten Operation im Unfallschutz Einfach Komplett?
Bei einem vereinbarten Betrag von 10 EUR ergeben sich 7 x 10 EUR Krankenhaustagegeld (70 EUR) und 7 x 10 EUR Genesungsgeld (70 EUR), also eine Auszahlung von 140 EUR.