In der privaten Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind grundsätzlich nur die Folgen einer unfreiwillig erlittenen Verletzung versichert. Wer jedoch bei der Rettung oder Verteidigung von Menschen, Tieren oder Sachen bewusst eine Verletzung in Kauf nimmt, genießt weiterhin Versicherungsschutz – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie das funktioniert.
In der privaten Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind lediglich die Folgen einer unfreiwillig erlittenen Verletzung mitversichert.
Wenn eine versicherte Person eine andere Person retten möchte, dabei jedoch erkennen konnte, dass sie sich bei der Rettung verletzen wird, ist die Verletzung billigend in Kauf genommen worden und somit nicht mehr unfreiwillig.
Bei einer solchen bewusst in Kauf genommenen Verletzung besteht dann Versicherungsschutz, wenn diese durch eine Rettung oder eine Verteidigung von Menschen, Tieren oder Sachen eingetreten ist.
Beispiel:
Frau Kran kommt zu einer Unfallstelle. Ein Autofahrer liegt bewusstlos in seinem Fahrzeug, das Feuer gefangen hat. Frau Kran erkennt sofort, dass sie sich bei der Rettung des Verunfallten mit Sicherheit selbst verletzen wird. Dennoch rettet sie den Fahrer und zieht sich Verbrennungen an den Armen zu, wegen denen sie zwei Tage im Krankenhaus verbringen muss. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird gezahlt, obwohl Frau Kran die Verbrennung bewusst in Kauf genommen hat.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise leistet die Unfallversicherung nur, wenn eine Verletzung unfreiwillig geschieht. Wer aber anderen Menschen, Tieren oder Sachen zu Hilfe eilt und dabei weiß, dass er sich verletzen könnte, bleibt trotzdem geschützt. Diese Regelung sorgt dafür, dass Hilfsbereitschaft in einer Notlage nicht mit dem Verlust des Versicherungsschutzes bestraft wird.
Häufige Fragen
Sind in der Unfallversicherung nur unfreiwillige Verletzungen versichert?
In der privaten Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind grundsätzlich lediglich die Folgen einer unfreiwillig erlittenen Verletzung mitversichert.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mich bei einer Rettung bewusst verletze?
Ja. Bei einer bewusst in Kauf genommenen Verletzung besteht Versicherungsschutz, wenn diese durch eine Rettung oder eine Verteidigung von Menschen, Tieren oder Sachen eingetreten ist.
Warum gilt eine bei der Rettung erlittene Verletzung nicht als unfreiwillig?
Wenn die versicherte Person erkennen konnte, dass sie sich bei der Rettung verletzen wird, ist die Verletzung billigend in Kauf genommen worden und somit nicht mehr unfreiwillig.
Wird im Beispiel von Frau Kran geleistet, obwohl die Verletzung bewusst in Kauf genommen wurde?
Ja. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird gezahlt, obwohl Frau Kran die Verbrennung bei der Rettung bewusst in Kauf genommen hat.