Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet mit der Integralfranchise eine Variante der Selbstbeteiligung: Bei schweren Verletzungen mit hoher Invalidität über 25 % wird geleistet, als sei keine Selbstbeteiligung vereinbart – bei geringer Invalidität von 25 % und darunter entfällt die Leistung. Der Vorteil zeigt sich im deutlich günstigeren Beitrag.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Bei der Integralfranchise handelt es sich um eine Variante der Selbstbeteiligung.
Ist die Invaliditätsleistung mit Integralfranchise vereinbart, leisten wir in folgenden Fällen unterschiedlich:
- Bei Unfällen mit schweren Verletzungen und einer hohen verbliebenen Invalidität (über 25 %) leisten wir so, als sei keine Selbstbeteiligung vereinbart.
- Bei Unfällen mit geringer Invalidität (25 % und darunter) entsteht keine Leistung.
Der Vorteil der Invaliditätsleistung mit Integralfranchise besteht darin, dass die Beiträge hierfür deutlich geringer ausfallen als für eine Invaliditätsleistung ohne Selbstbeteiligung.
Beispiel 1
Für Herrn Mönch ist eine Invaliditätsleistung mit Integralfranchise von 100.000 EUR und 500 % Progression vereinbart. Bei einem Sportunfall zieht Herr Mönch sich eine komplizierte Sprunggelenksfraktur zu, welche eine Beeinträchtigung des Beines von 2/5 hinterlässt. Dies ergibt nach der Gliedertaxe „Komfort“ einen Invaliditätsgrad von 32 %.
Der Invaliditätsgrad liegt über 25 %, eine Leistung erfolgt. Da eine Progression von 500 % vereinbart ist, steigt die Invaliditätsleistung von 32 % auf 46 %. Es werden 46.000 EUR geleistet.
Beispiel 2
Herr Mönch erleidet bei dem Sportunfall statt der Sprunggelenksfraktur einen Kreuzbandriss des Knies, welcher eine Beeinträchtigung des Beines von 1/10 hinterlässt. Dies ergibt nach der Gliedertaxe „Komfort“ einen Invaliditätsgrad von 8 %.
Durch diese Invalidität sind Herrn Mönch keine Kosten entstanden und durch Anpassung und Muskelaufbau kann die Beeinträchtigung gut kompensiert werden. Da der Invaliditätsgrad unter 25 % liegt, wird hierfür keine Summe ausbezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Die Integralfranchise ist eine Form der Selbstbeteiligung. Sie kommt vor allem bei schweren Unfällen mit hoher bleibender Invalidität zum Tragen: Liegt der Invaliditätsgrad über der festgelegten Schwelle, zahlt die Versicherung die volle vereinbarte Leistung. Bei geringen Beeinträchtigungen bleibt eine Zahlung dagegen aus. Im Gegenzug ist der Beitrag niedriger als bei einer Absicherung ohne Selbstbeteiligung. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist die Integralfranchise in der Unfallversicherung?
Die Integralfranchise ist eine Variante der Selbstbeteiligung in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.
Ab welchem Invaliditätsgrad wird geleistet?
Bei Unfällen mit einer hohen verbliebenen Invalidität über 25 % wird geleistet, als sei keine Selbstbeteiligung vereinbart. Bei einer Invalidität von 25 % und darunter entsteht keine Leistung.
Welchen Vorteil hat die Integralfranchise?
Der Vorteil besteht darin, dass die Beiträge deutlich geringer ausfallen als für eine Invaliditätsleistung ohne Selbstbeteiligung.
Wie wirkt sich die Progression auf die Leistung aus?
Bei einer vereinbarten Progression von 500 % steigt im Beispiel die Invaliditätsleistung von 32 % auf 46 %, sodass bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR 46.000 EUR geleistet werden.
Wird bei geringer Invalidität etwas gezahlt?
Nein. Liegt der Invaliditätsgrad unter 25 % – im Beispiel bei 8 % nach einem Kreuzbandriss – wird keine Summe ausbezahlt.