In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind Eigenbewegungen wie Umknicken, Verrenkungen oder Zerrungen nur im Tarif EINFACH KOMPLETT mitversichert – gerade für Sportler wichtig. Der Beitrag erklärt, welche Schädigungen abgesichert sind, welche typischen Beispiele gelten und warum Schäden an den Bandscheiben ausgeschlossen bleiben.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Die oben genannten Risiken sind nur mitversichert im Tarif EINFACH KOMPLETT.
Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung.
Als Eigenbewegung versteht man im Versicherungsbereich eine Reflexbewegung, Reflexhandlung oder (fallbezogene) typische Bewegung eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (also die Ursache der Bewegung) vollzogen wurde.
Versichert sind nach der Produktlinie Unfall Einfach Komplett durch Eigenbewegung(en) verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen bleiben Schädigungen der Bandscheiben. Versichert sind auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Typische Beispiele von Eigenbewegung:
- Umknicken beim Gehen oder Joggen, beim Aussteigen aus dem Auto oder Treppensteigen
- Tennisspieler streckt sich, um hohen Ball zu erreichen
- Körperliche Drehbewegung beim Sport
- Nachfassen eines fallenden Gegenstandes
- Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz
Gerade Sportler sollten diese Eigenbewegungen mitversichert haben, um während ihrer sportlichen Betätigung abgesichert zu sein.
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Beispiel:
Herr Ruppert spielt mit ein paar Freunden Fußball. Ehrgeizig versucht er, einen eigentlich unerreichbaren Ball eines Teamkollegen noch vor der Seitenlinie zu erreichen und mit einem gewagten Ausfallschritt zurückzuschlagen. Bei diesem riskanten Manöver reißt die Achillessehne in seinem rechten Fuß.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen:
In Ergänzung zu Ziffer 1.4 AUB 2014 gelten als Unfall auch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursachte für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe,
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche
- Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- Verrenkungen eines Gelenks
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Was bedeutet das konkret?
Eine Eigenbewegung ist eine Bewegung aus eigener Kraft ohne Einwirkung von außen – etwa das Umknicken beim Joggen oder eine Drehbewegung beim Sport. Im Tarif EINFACH KOMPLETT der Unfallversicherung sind daraus entstehende Schädigungen wie Brüche, Verrenkungen oder Zerrungen mitversichert. Schäden an den Bandscheiben zählen jedoch nicht dazu.
Häufige Fragen
Was ist eine Eigenbewegung?
Eine Eigenbewegung ist eine Bewegung ohne erhöhte Kraftanstrengung. Gemeint ist eine Reflexbewegung, Reflexhandlung oder typische Bewegung des Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vollzogen wurde.
In welchem Tarif sind Eigenbewegungen mitversichert?
Die genannten Risiken sind ausschließlich im Tarif EINFACH KOMPLETT der Unfallversicherung mitversichert.
Welche Schädigungen sind durch Eigenbewegungen versichert?
Versichert sind durch Eigenbewegung verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule sowie Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Sind Bandscheibenschäden mitversichert?
Nein. Schädigungen der Bandscheiben bleiben von der Erweiterung ausgeschlossen.
Für wen sind Eigenbewegungen besonders wichtig?
Gerade Sportler sollten diese Eigenbewegungen mitversichert haben, um während ihrer sportlichen Betätigung abgesichert zu sein.