Die Haftpflichtkasse zahlt in der Unfallversicherung eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt. Wichtig zu wissen: Diese Leistung ist nicht automatisch enthalten, sondern muss individuell beantragt werden.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
- Sind die Folgen eines Unfalls so schwer, dass die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt, kommt eine Todesfallleistung zur Auszahlung.
- Die Todesfallleistung ist nicht generell vereinbart und muss daher individuell beantragt werden.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt eine versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, kann eine Leistung im Todesfall gezahlt werden. Diese ist jedoch nicht automatisch Teil des Vertrags, sondern muss vorher gesondert vereinbart und beantragt werden.
Häufige Fragen
Wann wird eine Todesfallleistung gezahlt?
Wenn die Folgen eines Unfalls so schwer sind, dass die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt.
Ist die Todesfallleistung automatisch enthalten?
Nein. Die Todesfallleistung ist nicht generell vereinbart und muss daher individuell beantragt werden.
Welche Frist gilt für den Eintritt des Todes?
Der Tod muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen eintreten.