Die Gliedertaxe der Haftpflichtkasse legt in der privaten Unfallversicherung feste Invaliditätsgrade für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen fest. Im Tarif Unfall Einfach stehen drei unterschiedliche Gliedertaxen zur Auswahl, wobei die verbesserte Variante höhere Leistungen bietet – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie die Invaliditätsleistung bei Augenverletzungen berechnet wird.
Die Gliedertaxe ist in unterschiedlichsten Ausführungen wichtiger Bestandteil der privaten Unfall-Versicherung. Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird in vielen Fällen mit Hilfe der Gliedertaxe bestimmt.
Es gelten ausschließlich die dort genannten Invaliditätsgrade. Die festen Werte der Gliedertaxe stellen einen abstrakten und verallgemeinerten Maßstab auf, der ein hohes Maß an Gleichbehandlung ermöglicht. Die Gliedertaxe geht, soweit sie anzuwenden ist, immer allen anderen Möglichkeiten der Bestimmung des Invaliditätsgrades vor.
Im Tarif Unfall Einfach bietet die Haftpflichtkasse drei unterschiedliche Gliedertaxen an.
Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt entsprechend der Prozentsatz anteilig. Durch die verbesserte Gliedertaxe erhält die versicherte Person bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit z. B. einer Hand im Handgelenk eine um 20 % höhere Invaliditätsleistung als ein Versicherter nach der Gliedertaxe Standard.
Anzumerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die von der privaten Unfall-Versicherung entschädigt werden, von der Gliedertaxe erfasst werden (z. B. Schädigung des Gehirns oder der Wirbelsäule). Hier bestimmt ebenfalls ein ärztlicher Gutachter den Grad der Invalidität.
Beeinträchtigung von Gehör oder Augen:
Soweit das Gehör auf beiden Seiten oder beide Augen durch einen Unfall beeinträchtigt sind, wird nach den Gliedertaxen eine höhere Leistung fällig.
- Ist die Funktionsfähigkeit in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte Invaliditätsgrad um die Hälfte.
- Ist die Funktionsfähigkeit in unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt.
- War das Gehör auf einem Ohr oder ein Auge schon vor dem Unfall vollständig verloren, so erhöht sich der Invaliditätsgrad für das ungeschädigte Ohr oder das verbliebene Auge. Für das Gehör wird dann ein Invaliditätsgrad von 80 % und für das Auge von 100 % festgesetzt.
Beispiel
Herr Zahn trennt bei Renovierungsarbeiten in seinem Haus mit einer Flex ein Leitungsrohr durch. Da er keine Schutzbrille trägt, werden durch den Funkenflug beide Augen verletzt. Auf dem einen Auge wird eine Funktionsbeeinträchtigung von 10 %, auf dem anderen Auge von 20 % festgestellt. Zusammen sind das 30 %. Die Invaliditätsleistung für das geringer verletzte Auge wird hier jedoch verdoppelt (2 x 10 %), so dass Herr Zahn von seiner Unfall-Versicherung eine Invaliditätsleistung von 40 % aus der Invaliditätssumme erhält.
Die Gliedertaxe für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse erhalten Sie im Anhang (siehe unten).
Was bedeutet das konkret?
Die Gliedertaxe ist eine Art feste Tabelle: Sie legt vorab fest, welcher Invaliditätsgrad gilt, wenn ein bestimmtes Körperteil oder Sinnesorgan verloren geht oder nicht mehr funktioniert. Dadurch werden Fälle möglichst gleich behandelt. Bleibt nur ein Teil betroffen, wird anteilig gerechnet. Manche Verletzungen fallen nicht unter die Gliedertaxe – dann beurteilt ein ärztlicher Gutachter den Grad der Invalidität. Für Augen und Gehör gibt es besondere Regelungen, die zu einer höheren Leistung führen können.
Häufige Fragen
Wozu dient die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?
Sie bestimmt in vielen Fällen den Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen. Es gelten ausschließlich die dort genannten Invaliditätsgrade, und sie geht anderen Möglichkeiten der Bestimmung immer vor, soweit sie anzuwenden ist.
Wie viele Gliedertaxen bietet der Tarif Unfall Einfach?
Im Tarif Unfall Einfach bietet die Haftpflichtkasse drei unterschiedliche Gliedertaxen an. Die verbesserte Gliedertaxe leistet zum Beispiel bei vollständigem Verlust einer Hand im Handgelenk 20 % mehr als die Gliedertaxe Standard.
Was passiert bei Verletzungen, die nicht in der Gliedertaxe stehen?
Nicht alle Verletzungen werden von der Gliedertaxe erfasst, zum Beispiel eine Schädigung des Gehirns oder der Wirbelsäule. In diesen Fällen bestimmt ein ärztlicher Gutachter den Grad der Invalidität.
Wie wird bei Beeinträchtigung beider Augen gerechnet?
Bei ungleicher Einschränkung wird der Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge verdoppelt. Sind zum Beispiel ein Auge mit 10 % und das andere mit 20 % betroffen, ergibt die Verdopplung des geringeren Wertes 40 % Invaliditätsleistung aus der Invaliditätssumme.
Was gilt bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit?
Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt der jeweilige Prozentsatz anteilig.