Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse erfahren Sie, wie und wann Leistungen ausgezahlt werden: von der Erklärung über die Leistungspflicht innerhalb eines Monats über die Fälligkeit binnen zwei Wochen und mögliche Vorschüsse bis hin zur jährlichen Neubemessung des Invaliditätsgrads samt Verzinsung von Mehrbeträgen.
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Dazu gilt Folgendes:
1. Erklärung über die Leistungspflicht
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
- Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 6.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir.
2. Fälligkeit der Leistung
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
3. Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
4. Neubemessung des Invaliditätsgrads
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall prüft der Versicherer zunächst den Sachverhalt und teilt Ihnen dann schriftlich mit, ob und in welchem Umfang er zahlt. Steht die Leistung fest, erfolgt die Auszahlung zeitnah. Ist noch nicht alles geklärt, sind auf Wunsch Vorschüsse möglich. Verändert sich der Gesundheitszustand später, kann der Invaliditätsgrad innerhalb bestimmter Fristen neu beurteilt werden.
Häufige Fragen
Wie schnell erfahre ich, ob geleistet wird?
Der Versicherer erklärt innerhalb eines Monats in Textform, ob und in welchem Umfang er die Leistungspflicht anerkennt. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder besteht eine Einigung über Grund und Höhe, erfolgt die Leistung innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich einen Vorschuss erhalten?
Ja. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Kann der Invaliditätsgrad später neu bemessen werden?
Sie und der Versicherer können den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen lassen – längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bis zu fünf Jahren.
Wird ein nachträglicher Mehrbetrag verzinst?
Ja. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als bereits gezahlt, ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen.