Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt im Tarif Hilfe Paket mit der Familien-Hilfe wichtige Alltagsleistungen: Nach einem Unfall werden Familienangehörige der versicherten Person bis zu 4 Wochen unterstützt – vom Menüservice bis zur Wohnungsreinigung. Zusätzlich sorgt die Kinder-Assistance für die Betreuung minderjähriger Kinder, in Notfällen sogar rund um die Uhr.
Leistungen für Familienangehörige der versicherten Person:
Die nachfolgenden Leistungen, die unter 3.1 beschrieben sind, werden auch für Ehe-/Lebenspartner und Verwandte 1. Grades (Eltern und Kinder) der versicherten Personen für bis zu 4 Wochen erbracht. Voraussetzung ist, dass diese Personen mit der versicherten Person in häuslicher Wohngemeinschaft zusammenleben und bis zum Unfall von dieser wegen Minderjährigkeit oder nachgewiesener Pflegebedürftigkeit versorgt wurden:
- Menüservice
- Wohnungsreinigung
- Besorgungen und Einkäufe
- Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
Kinder-Assistance:
Bei Bedarf erhält die versicherte Person bzw. deren minderjährige Kinder für bis zu 4 Wochen eine Betreuung. Diese umfasst:
- Kinderbetreuung einschließlich der Freizeitgestaltung
- Hausaufgabenbetreuung (nur in Grundschule)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Körperpflege (nichtmedizinischer Art)
Diese Leistungen werden bis zu 8 Stunden täglich, bis zu 4 Wochen, erbracht. In Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag.
Als Notfall gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder (auch Pflegekinder) niemand zur Verfügung steht.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall Angehörige nicht mehr wie zuvor versorgen kann, wird im Alltag entlastet. Für mitversorgte Familienmitglieder – etwa Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – gibt es praktische Unterstützung wie Essen, Reinigung, Einkäufe und Wäsche. Zusätzlich kümmert sich die Kinder-Assistance um die Betreuung minderjähriger Kinder, in dringenden Notfällen auch rund um die Uhr.
Häufige Fragen
Für wen gelten die Leistungen der Familien-Hilfe?
Die Leistungen werden auch für Ehe-/Lebenspartner und Verwandte 1. Grades (Eltern und Kinder) der versicherten Personen erbracht, sofern diese mit der versicherten Person in häuslicher Wohngemeinschaft zusammenleben und bis zum Unfall von dieser wegen Minderjährigkeit oder nachgewiesener Pflegebedürftigkeit versorgt wurden.
Wie lange werden die Familien-Hilfe-Leistungen erbracht?
Die Leistungen für Familienangehörige werden für bis zu 4 Wochen erbracht.
Welche Leistungen umfasst die Familien-Hilfe?
Zu den Leistungen gehören Menüservice, Wohnungsreinigung, Besorgungen und Einkäufe sowie das Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung.
Was leistet die Kinder-Assistance?
Bei Bedarf erhalten die versicherte Person bzw. deren minderjährige Kinder für bis zu 4 Wochen eine Betreuung. Diese umfasst Kinderbetreuung einschließlich Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung (nur in Grundschule), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim An- und Auskleiden sowie Unterstützung bei der Körperpflege (nichtmedizinischer Art). Sie wird bis zu 8 Stunden täglich, in Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag erbracht.
Wann liegt ein Notfall bei der Kinder-Assistance vor?
Als Notfall gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder (auch Pflegekinder) niemand zur Verfügung steht.