Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten, wenn die Entscheidung zur Vertragsannahme durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst wurde. Erfahren Sie, was im Fall einer Anfechtung mit dem bereits gezahlten Beitrag geschieht.
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei Vertragsabschluss bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die die Annahme des Vertrags beeinflusst haben, kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Wird der Vertrag angefochten, behält der Versicherer den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Wirksamwerden der Anfechtung entfällt.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag angefochten werden?
Der Vertrag kann angefochten werden, wenn die Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Was passiert mit dem Beitrag im Fall der Anfechtung?
Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Reicht ein versehentlicher Fehler für eine Anfechtung aus?
Die Anfechtung setzt voraus, dass die Annahmeentscheidung durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.