Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zählt im Tarif Einfach Komplett auch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursachte Verletzungen zum Unfallereignis – etwa Knochenbrüche, Verrenkungen sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen und Bändern. Erfahren Sie, welche Schädigungen erfasst sind und welche ausgeschlossen bleiben.
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursachte:
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche
- Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- Verrenkungen eines Gelenks
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Inhalte aus: (zu Ziffer 1.4 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis voraus. In diesem Tarif werden zusätzlich bestimmte Verletzungen erfasst, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder eine Eigenbewegung entstehen – also durch eigene körperliche Anstrengung. Dazu zählen etwa Knochenbrüche, verrenkte Gelenke oder gerissene Muskeln und Bänder. Schäden an den Bandscheiben sind von dieser Erweiterung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind durch Eigenbewegung verursachte Verletzungen mitversichert?
Ja. Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursachte Verletzungen.
Welche Verletzungen sind konkret erfasst?
Erfasst sind Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, Verrenkungen eines Gelenks sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Gilt die Erweiterung auch für Bandscheiben?
Nein. Die Erweiterung gilt nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Unfallversicherung im Tarif Einfach Komplett.