In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Komplett auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen mitversichert – vorausgesetzt, die versicherte Person hat nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet eine versicherte Person einen Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit einer gewalttätigen Auseinandersetzung oder inneren Unruhen, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist, dass sie nicht als Unruhestifterin bzw. Unruhestifter beteiligt war. Wer selbst auf Seiten der Unruhestifter mitgemacht hat, ist von diesem Schutz nicht erfasst.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden bei inneren Unruhen mitversichert?
Ja. Im Tarif Einfach Komplett sind Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen mitversichert, sofern die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht, wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an der gewalttätigen Auseinandersetzung oder den inneren Unruhen teilgenommen hat.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett.