Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma, zahlt die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Komplett ein Komageld – für jeden Kalendertag im Koma, in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und Genesungsgeldes, mindestens jedoch 30 EUR pro Tag.
Voraussetzung für die Zahlung:
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), zahlen wir das Komageld.
Bedingungen und Höhe des Komageldes:
- innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und Genesungsgeldes, mindestens jedoch in Höhe von 30 EUR,
- für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet.
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Gerät die versicherte Person nach einem Unfall in ein Koma – auch ein künstlich herbeigeführtes –, gibt es für jeden Tag im Koma eine tägliche Zahlung. Diese entspricht dem vereinbarten Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, liegt aber nie unter 30 EUR pro Tag. Maßgeblich sind dabei die Kalendertage im Koma, und der Anspruch bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Wann wird das Komageld gezahlt?
Das Komageld wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma fällt. Auch ein künstliches Koma ist eingeschlossen.
Wie hoch ist das Komageld?
Das Komageld entspricht der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und Genesungsgeldes, beträgt jedoch mindestens 30 EUR für jeden Kalendertag im Koma.
Für welchen Zeitraum gilt der Anspruch auf Komageld?
Der Anspruch gilt innerhalb von 3 Jahren, gerechnet vom Unfalltag an.
Zählt auch ein künstliches Koma?
Ja, das Komageld wird auch dann gezahlt, wenn es sich um ein künstliches Koma handelt.