Erleidest du während eines Auslandsaufenthalts einen Unfall, übernimmt die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Komplett die medizinisch notwendige Heilbehandlung vor Ort – bei geplanter Aufenthaltsdauer bis zu 45 Tagen und begrenzt auf maximal 5.000 EUR. Auch Versandkosten für nicht erhältliche Arznei- und Hilfsmittel sind erfasst.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Bei Unfällen, die sich während eines Auslandsaufenthaltes mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 45 Tagen ereignen, übernehmen wir die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung in dem betreffenden Land.
Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält.
Die Kosten übernehmen wir auch über den geplanten Rückreisetermin hinaus, wenn eine frühere Rückkehr aufgrund der Unfallverletzungen nicht möglich war (die Rückreisemehrkosten werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen).
Sind für die Behandlung von Unfallfolgen notwendige Arznei-, Hilfsmittel und Geräte vor Ort nicht erhältlich, übernehmen wir die entstehenden Versandkosten für die Zusendung sowie die Kosten der Abholung beim Zoll.
Die Kostenerstattung ist begrenzt auf max. 5.000 EUR.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Krankheiten und Gebrechen
(zu Ziffer 3 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Verletzt du dich bei einem Unfall während einer Auslandsreise, werden die notwendigen Behandlungskosten vor Ort übernommen – vorausgesetzt, dein Aufenthalt war für höchstens 45 Tage geplant. Länder, in denen du wohnst oder dich regelmäßig länger aufhältst, zählen dabei nicht als Ausland. Kannst du wegen der Verletzung nicht wie geplant zurückreisen, sind auch spätere Behandlungskosten abgedeckt. Für benötigte Arznei- und Hilfsmittel, die vor Ort fehlen, werden zudem die Versand- und Zollkosten getragen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Heilbehandlungen im Ausland erstattet?
Die Kostenerstattung ist auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Wie lange darf der Auslandsaufenthalt geplant sein?
Der Schutz gilt für Unfälle während eines Auslandsaufenthaltes mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 45 Tagen.
Was gilt nicht als Ausland?
Nicht als Ausland gelten Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält.
Werden Kosten auch nach dem geplanten Rückreisetermin übernommen?
Ja, die Kosten werden auch über den geplanten Rückreisetermin hinaus übernommen, wenn eine frühere Rückkehr aufgrund der Unfallverletzungen nicht möglich war. Die Rückreisemehrkosten werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen.
Was passiert, wenn benötigte Arznei- oder Hilfsmittel vor Ort nicht erhältlich sind?
Sind für die Behandlung von Unfallfolgen notwendige Arznei-, Hilfsmittel und Geräte vor Ort nicht erhältlich, werden die entstehenden Versandkosten für die Zusendung sowie die Kosten der Abholung beim Zoll übernommen.