In der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse steigen die Versicherungssummen jährlich um 3 % oder 5 %, wobei sich der Beitrag im gleichen Verhältnis erhöht. Hier erfahren Sie, wie die Anpassung erfolgt, welche Leistungsarten ausgenommen sind und wie Sie der Dynamik widersprechen oder sie kündigen können.
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen aufgerundet für:
- Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR
- die Übergangsleistung auf volle 50 EUR
- das Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR
Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssummen für:
- beitragsneutrale Leistungsarten
- vereinbarte Klauseln
- Hilfe-Paket
- Reha-Management
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung.
Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpassung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung, schriftlich widersprechen. Auf diese Frist wird hingewiesen.
Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Vertrag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversicherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt.
Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Dynamik wachsen die abgesicherten Leistungen von Jahr zu Jahr, ohne dass Sie den Vertrag anpassen müssen. Im Gegenzug steigt auch der Beitrag entsprechend. Sie werden über jede Anpassung informiert und können ihr widersprechen oder die Vereinbarung kündigen, wenn Sie den automatischen Zuwachs nicht mehr wünschen. So bleibt Ihr Schutz über die Jahre auf einem passenden Niveau.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen die Versicherungssummen jährlich?
Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3 % oder 5 %. Der vereinbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Wann erfolgt die Anpassung zum ersten Mal?
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Wie kann ich der Dynamik widersprechen?
Sie können der Anpassung innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung schriftlich widersprechen. Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander widersprechen. Auf diese Frist wird hingewiesen.
Wann endet die Dynamik automatisch?
Die Dynamik endet für die betroffene Person automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, wenn die tariflichen Höchstsummen erreicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet – ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich die Dynamik kündigen?
Ja. Sie und wir können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Inhalte aus: Unfall Einfach Komplett UV 29 Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU)