Die Unfall-Rente der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett berücksichtigt die vereinbarte Gliedertaxe bei der Feststellung des Invaliditätsgrades und sichert Hinterbliebene ab: Beim Tod des Rentenbeziehers wird eine Partner- oder Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für die Unfall-Rente (zu Ziffer 2.2 AUB 2014):
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung bleiben unberücksichtigt:
- vereinbarte, in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen)
- progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
Leistung im Todesfall des Unfall-Rentenbeziehers:
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
- Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute.
- Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
- Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfall-Rente knüpft an die vereinbarte Gliedertaxe an, um den Invaliditätsgrad zu bestimmen. Bestimmte Sonderregelungen und Mehrleistungen spielen dabei keine Rolle. Stirbt die Person, die eine Unfall-Rente bezieht, erhalten Partner oder vollverwaiste Kinder eine Anschlussleistung in Höhe von 70 % dieser Rente – für Partner zeitlich befristet, für Vollwaisen bis zu einem festgelegten Alter.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Partner-/Vollwaisen-Rente?
Sie beträgt 70 % der Unfall-Rente und wird im Anschluss an den Tod des Unfall-Rentenbeziehers geleistet.
Wie lange wird die Partner-Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
Bis wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Wer gilt als Partner?
Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Was bleibt bei der Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt?
Unberücksichtigt bleiben in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen) sowie progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall.