In der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse werden ergänzend nachgewiesene Kosten für Zahnarzt, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnlabor übernommen, sofern natürliche Zähne beschädigt wurden. Erfahren Sie, wie oft je Unfall geleistet wird und was bei mehreren Verträgen gilt.
(zu Ziffer 2.7 AUB 2014)
Ergänzend leisten wir für nachgewiesene:
- Zahnarztkosten
- Zahnbehandlungskosten
- Zahnersatzkosten
- Zahnlaborkosten
soweit natürliche Zähne beschädigt wurden.
Die Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wurden durch einen Unfall natürliche Zähne beschädigt, übernimmt die Unfallversicherung ergänzend die nachgewiesenen Kosten rund um die zahnärztliche Versorgung – etwa für Behandlung, Ersatz und Laborarbeiten. Diese Leistung wird pro Unfall nur einmal erbracht. Wer bei der Gesellschaft mehrere Verträge hat, erhält die Leistung nur aus einem davon.
Häufige Fragen
Welche Zahnkosten werden ergänzend übernommen?
Ergänzend werden nachgewiesene Zahnarztkosten, Zahnbehandlungskosten, Zahnersatzkosten und Zahnlaborkosten übernommen.
Unter welcher Voraussetzung wird geleistet?
Die Kosten werden übernommen, soweit natürliche Zähne beschädigt wurden.
Wie oft wird je Unfall gezahlt?
Die Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Was gilt, wenn mehrere Verträge bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.