Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt im Tarif Einfach Komplett eine Kurkostenbeihilfe für selbst getragene Kurkosten nach einem Unfall – ebenso für teilstationäre Reha-Maßnahmen. Erfahren Sie, welche Fristen, Nachweise und Voraussetzungen für die Leistung gelten und wann sie gezahlt wird.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt hat.
Die Kurkostenbeihilfe zahlen wir in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall eine ärztlich empfohlene Kur oder eine teilstationäre Reha durchführen und die Kosten selbst tragen, kann die Unfallversicherung Sie mit einer Kurkostenbeihilfe unterstützen. Wichtig sind dabei der zeitliche Rahmen nach dem Unfall, die Mindestdauer der Kur sowie ein ärztlicher Nachweis, dass die Maßnahme wegen der Unfallfolgen notwendig war.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss die Kur stattfinden?
Die Kur muss innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, durchgeführt werden.
Wie lange muss die Kur dauern?
Es muss sich um eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer handeln.
Gilt die Beihilfe auch für Reha-Maßnahmen?
Ja, die Kurkostenbeihilfe wird in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.
Welcher Nachweis ist erforderlich?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Wie oft wird die Beihilfe gezahlt?
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen weitere Verträge für die versicherte Person bei der Gesellschaft, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025