In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Komplett Unfälle bei der Teilnahme an bestimmten Fahrtveranstaltungen mitversichert – als Fahrer, Beifahrer oder Insasse. Auch Freizeitfahrten mit Gokarts aus dem Kartcenter zählen dazu, sofern sie reinen Freizeitcharakter haben.
(zu Ziffer 4.1.5 AUB 2014)
Unfälle bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse sind mitversichert, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt:
- Sternfahrten
- Zuverlässigkeitsfahrten
- Orientierungsfahrten
Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, auf In- oder Outdoorbahnen gelten ebenfalls als mitversichert. Dies gilt jedoch nur, soweit die Fahrten reinen Freizeitcharakter aufweisen und die Fahrtveranstaltungen:
- nicht von Verbänden organisiert werden,
- keiner Kart-Serie angehören und
- nicht dem Kartsport zuzurechnen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf bestimmte Fahrtveranstaltungen, bei denen nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern das Einhalten von Durchschnittsgeschwindigkeiten im Vordergrund steht – etwa Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten. Auch das gelegentliche Gokart-Fahren im Kartcenter als reines Freizeitvergnügen ist erfasst, nicht jedoch organisierter oder sportlicher Kartsport.
Häufige Fragen
In welcher Rolle bin ich bei Fahrtveranstaltungen versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für die Teilnahme als Fahrer, Beifahrer oder Insasse.
Welche Fahrtveranstaltungen sind mitversichert?
Mitversichert sind Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt, etwa Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten.
Ist Gokart-Fahren im Kartcenter mitversichert?
Ja, Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, gelten auf In- oder Outdoorbahnen als mitversichert – jedoch nur, soweit die Fahrten reinen Freizeitcharakter aufweisen.
Wann ist das Gokart-Fahren nicht mitversichert?
Der Schutz greift nicht, wenn die Fahrtveranstaltungen von Verbänden organisiert werden, einer Kart-Serie angehören oder dem Kartsport zuzurechnen sind.