Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt im Tarif Einfach Besser bei bestimmten schweren Verletzungen eine sofortige Leistung von 5 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, maximal 10.000 EUR. Erfahren Sie, welche Verletzungen dazuzählen, welche Frist für den Tod nach dem Unfall gilt und bis wann die Leistung geltend gemacht werden muss.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Die Sofortleistung wird in Höhe von 5 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, maximal 10.000 EUR, bei folgenden schweren Verletzungen fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- b) Amputation einer Hand oder eines Fußes
- c) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- d) Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- e) dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
- f) Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen):
- gewebezerstörende Schäden an Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren
- Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens
- Wirbelkörperbruch
- Beckenringbruch.
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Bei besonders schweren Unfallfolgen erhalten Sie schnell eine feste Zahlung, ohne dass zunächst der endgültige Grad einer dauerhaften Beeinträchtigung feststehen muss. Die Höhe orientiert sich an der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme und ist nach oben gedeckelt. Wichtig ist, die Leistung rechtzeitig und mit ärztlichem Nachweis zu beantragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung?
Die Sofortleistung beträgt 5 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, maximal jedoch 10.000 EUR.
Bei welchen Verletzungen wird die Sofortleistung gezahlt?
Sie wird unter anderem bei Querschnittslähmung, Amputation einer Hand oder eines Fußes, Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche, Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, dauerhafter Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 % sowie bei bestimmten Kombinationen aus mindestens zwei schweren Verletzungen fällig.
Gibt es eine Ausnahme, in der nicht gezahlt wird?
Die Sofortleistung wird nicht fällig, wenn der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Bis wann muss die Sofortleistung geltend gemacht werden?
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025