Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt im Tarif Einfach Besser ein Komageld, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ein Koma – auch ein künstliches – fällt. Die Leistung greift ab dem 8. Tag nach dem Unfall und wird für bis zu 12 Wochen in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Komageld (zu Ziffer 2.5 AUB 2014):
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld geleistet.
- ab dem 8. Tag nach dem Unfall
- maximal für 12 Wochen
- in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
Was bedeutet das konkret?
Liegt die versicherte Person nach einem Unfall im Koma, unterstützt die Unfallversicherung mit einer zusätzlichen Zahlung. Diese setzt erst einige Tage nach dem Unfall ein und ist zeitlich begrenzt. Die Höhe orientiert sich an dem Betrag, der als Krankenhaustagegeld vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann wird das Komageld gezahlt?
Das Komageld wird geleistet, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma – auch ein künstliches – fällt, und zwar für die Zeit dieses Zustandes ab dem 8. Tag nach dem Unfall.
Wie lange wird das Komageld längstens gezahlt?
Das Komageld wird maximal für 12 Wochen geleistet.
In welcher Höhe wird das Komageld gezahlt?
Das Komageld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes geleistet.
Gilt die Leistung auch bei einem künstlichen Koma?
Ja, das Komageld gilt auch bei einem künstlichen Koma, das infolge eines Unfalls eintritt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025