Bei der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse zählt es bereits als Unfall, wenn die versicherte Person – ganz unabhängig von einem Unfallereignis – eine Oberschenkelhalsfraktur oder eine Armfraktur erleidet. So besteht auch ohne klassischen Unfallauslöser Versicherungsschutz für diese Knochenbrüche.
Regelung zu Oberschenkelhalsfraktur und Armfraktur:
(zu Ziffer 1.3 und 1.4 AUB 2014)
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person – unabhängig von einem Unfallereignis – eine Oberschenkelhalsfraktur oder eine Armfraktur erleidet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung ein Unfallereignis voraus. Bei diesem Tarif werden eine Oberschenkelhalsfraktur und eine Armfraktur jedoch auch dann als Unfall behandelt, wenn kein äußeres Unfallereignis vorliegt. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Gilt eine Oberschenkelhalsfraktur ohne Unfall als Unfall?
Ja. Erleidet die versicherte Person eine Oberschenkelhalsfraktur, gilt dies auch unabhängig von einem Unfallereignis als Unfall.
Ist eine Armfraktur ebenfalls mitversichert?
Ja. Auch eine Armfraktur gilt als Unfall, wenn die versicherte Person sie unabhängig von einem Unfallereignis erleidet.
Muss ein äußeres Unfallereignis vorliegen?
Nein. Für eine Oberschenkelhalsfraktur oder eine Armfraktur ist kein Unfallereignis erforderlich, damit sie als Unfall gilt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 und 1.4 der AUB 2014 im Tarif Einfach Komplett.