Wird bei einem Unfall eine bereits zuvor getragene Gliedmaßenprothese beschädigt, übernimmt die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Komplett die Reparatur- oder Neuanschaffungskosten innerhalb der ersten drei Jahre bis zu 2.500 EUR – hier erfahren Sie, wann und in welcher Höhe geleistet wird.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Falls infolge eines Unfallereignisses Gliedmaßenprothesen beschädigt werden, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste, übernehmen wir folgende Kosten innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Unfall bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR:
- die Kosten für die Reparatur der Prothese oder
- die Anschaffungskosten neuer Prothesen, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wer schon vor einem Unfall eine Gliedmaßenprothese getragen hat und diese durch das Unfallereignis beschädigt wird, muss die Kosten für Reparatur oder Ersatz nicht allein tragen. In einem festgelegten Zeitraum nach dem Unfall gibt es dafür eine Kostenbeteiligung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Gibt es einen weiteren Zahlungspflichtigen, greift diese Leistung ergänzend.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einer beschädigten Prothese übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die Reparatur der Prothese oder – falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist – die Anschaffungskosten neuer Prothesen.
Bis zu welchem Betrag wird geleistet?
Die Kosten werden bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR übernommen.
In welchem Zeitraum nach dem Unfall gilt diese Leistung?
Die Übernahme gilt innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Unfall.
Muss die Prothese schon vor dem Unfall getragen worden sein?
Ja, die Leistung gilt für Gliedmaßenprothesen, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet dieser seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025