In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Komplett Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase oder Dämpfe sowie das unbeabsichtigte Einatmen sonstiger schädlicher Stoffe mitversichert – als „plötzlich“ gelten dabei Einwirkungen von bis zu 7 Tagen.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sowie das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe sind mitversichert.
Als „plötzlich“ werden Einwirkungen von bis zu 7 Tagen angesehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur klassische Unfälle, sondern auch Vergiftungen, die durch Gase oder Dämpfe entstehen, die plötzlich austreten. Ebenso ist das unbeabsichtigte Einatmen sonstiger schädlicher Stoffe erfasst. Damit eine Einwirkung als „plötzlich“ zählt, darf sie sich über einen Zeitraum von höchstens 7 Tagen erstrecken.
Häufige Fragen
Sind Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe mitversichert?
Ja. Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind im Tarif Einfach Komplett mitversichert.
Ist auch das Einatmen anderer schädlicher Stoffe abgedeckt?
Ja. Das unbeabsichtigte Einatmen sonstiger schädlicher Stoffe ist ebenfalls mitversichert.
Was bedeutet „plötzlich“ in diesem Zusammenhang?
Als „plötzlich“ werden Einwirkungen von bis zu 7 Tagen angesehen.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Versicherungsschutz?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.