Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt im Tarif Einfach Komplett behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis 30.000 EUR – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw und Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel, Umschulungen oder die Anschaffung eines Blindenhundes, sofern sie unfallbedingt notwendig sind.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir übernehmen innerhalb von 4 Jahren nach dem Unfall entstehende Kosten bis zur Höhe von 30.000 EUR, sofern die folgenden Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
- Prothesen, Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Organtransplantation
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Anschaffung eines Blindenhundes
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibt, hat oft zusätzliche Kosten, um den Alltag neu zu gestalten. Dieser Baustein hilft dabei, indem er unfallbedingte Mehraufwendungen – etwa für Umbauten, Hilfsmittel oder eine Umschulung – innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis zu einer festgelegten Höchstsumme übernimmt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen übernommen?
Die Kosten werden bis zur Höhe von 30.000 EUR übernommen.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten entstehen?
Übernommen werden Kosten, die innerhalb von 4 Jahren nach dem Unfall entstehen.
Welche Maßnahmen sind erfasst?
Erfasst sind unter anderem der behindertengerechte Umbau des Pkw, der Umbau oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Organtransplantation, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive Unterbringung und Verpflegung sowie die Anschaffung eines Blindenhundes.
Welche Voraussetzung müssen die Maßnahmen erfüllen?
Die Maßnahmen müssen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sein.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025